Allgemeines
Mitgliedsbeiträge im Schützenverein Geist
| Altersgruppe | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| Kinder bis 14 Jahre | 4 € |
| Jugendliche 14–18 Jahre | 8 € |
| Erwachsene ab 18 Jahren | 20 € |
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 1
Der im Jahre 1955 gegründete Kinderschützenverein führt heute den Namen Schützenverein Wadersloh-Geist e. V.
Er hat seinen Sitz in Wadersloh, Kreis Warendorf und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Schießsports sowie des Brauchtums der Heimatverbundenheit, insbesondere des Schützenwesens sowie die Pflege der Kameradschaft. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Teilnahme an Schießsport-Wettkämpfen sowie durch die Förderung des Schützenbrauchtums.
§ 1a
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2
Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die das 6. Lebensjahr erreicht haben. Minderjährige nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Über Aufnahmen entscheidet der Vorstand bzw. die Generalversammlung. Der Verein verlangt Mitgliedsbeiträge.
§ 3
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch schriftliche Abmeldung bei einem Mitglied des Vorstandes. Die Kündigung wird wirksam zum 31. Oktober des Jahres.
- durch Ausschluss; der Ausschluss wird vom Vorstand ausgesprochen, wenn das Mitglied den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder gegen die Satzung des Vereins verstößt. Gegen den Ausschluss ist innerhalb von 30 Tagen ein Widerspruch möglich. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand.
- durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
- durch Tod
§ 4
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- der erweiterte Vorstand
- die Generalversammlung
§ 5
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- Stellvertretendem Vorsitzenden
- 1. Schriftführer
- 1. Kassierer
§ 6
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- Oberst
- 2. Schriftführer
- 2. Kassierer
- Major
- 4 Beisitzer
- Beisitzerin der Damengarde
- Beisitzer der Jungschützen
§ 7
Wahlberechtigt zum Vorstand sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; der Vorstand und der erweiterte Vorstand werden von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit von den in der Versammlung anwesenden Mitgliedern geheim gewählt.
Die Amtszeit beträgt für den Oberst und Major 5 Jahre, für alle anderen Mitglieder 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes innerhalb einer Wahlperiode wird auf der nächsten Generalversammlung ein Ersatzmitglied gewählt.
§ 8
Der Vorstand nach § 26 BGB (§ 5 der Satzung) vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
§ 9
Der Vorstand ist verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren, Beschlüsse der Generalversammlung auszuführen und das Vermögen des Vereins gewissenhaft zu verwalten. Er ist weiterhin verpflichtet, der Generalversammlung über seine Arbeit Rechenschaft zu geben.
§ 10
Der 1. Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und die Generalversammlungen. Zur Generalversammlung wird durch Aushang und Bekanntgabe in der Tageszeitung „Die Glocke" eingeladen. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben. Eine ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Generalversammlung hat zu beschließen:
- über die Wahl des Vorstandes
- über die Wahl des erweiterten Vorstandes
- über die Höhe der Beiträge
- über die Entlastung des Vorstandes und Kassierers nach vorausgegangener Rechnungslegung
- über die Änderung der Satzung
- über die Auflösung des Vereins
Abstimmungen können durch Zuruf erfolgen, Wahlen werden geheim durchgeführt.
§ 10a
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu zahlen. Wird in der Generalversammlung kein neuer Beschluss gefasst, so gilt der letzte Jahresbeitrag weiterhin. Der Jahresbeitrag wird rechtzeitig vor dem Fest eingezogen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 11
Jährlich sollen mindestens zwei Mitgliederversammlungen stattfinden. Außerdem soll einmal jährlich eine Kindergeneralversammlung für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre einberufen werden.
§ 12
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.
§ 13
Der Kassierer hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Auf Verlangen des Vorstandes hat er ihm jederzeit Einsicht zu gewähren. In der ersten Generalversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Kassierer die geprüfte Jahresrechnung vorzulegen.
Die Kassenprüfer werden auf der ersten Generalversammlung nach Beginn des Geschäftsjahres durch Zuruf gewählt.
§ 14
Beschlüsse über Anträge werden in der Generalversammlung – soweit die Satzung nicht anders bestimmt – mit einfacher Mehrheit, bei Satzungsänderung mit 2/3-Mehrheit gefasst.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderung soll der genaue Wortlaut angegeben werden.
§ 15
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Generalversammlung beschlossen werden, zu der jedes Mitglied schriftlich eingeladen werden muss. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 aller anwesenden Mitglieder. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wadersloh, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO
1. Allgemeine Informationen
Als Schützenverein verarbeiten wir von Ihnen personenbezogene Daten, die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich oder für die Verwirklichung der Vereinsziele nötig und hilfreich sind. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
2. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Schützenverein Wadersloh-Geist e.V.
Von-Galen-Str. 15
59329 Wadersloh
E-Mail:
Website: www.sv-geist.de
Telefon: +49 2523 9080980
3. Welche Daten verwenden wir?
Wir verwenden Ihre Adressdaten (Name, Adresse) und Ihre Zahlungsdaten (Bankverbindung,
Beitragshöhe, Zahlungsweise) sowie weitere Daten zum Vereinsleben, wie z.B. Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Vereinsbeitritt, Geburtsdatum, Teilnahmelisten, Ergebnislisten, Bildaufnahmen. Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
4. Zwecke und Rechtsgrundlage unserer Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Adressdaten und Zahlungsdaten von Mitgliedern verwenden wir zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses (z.B. Einladungen, Versand von Informationen, Beitragseinzug etc.) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DS-GVO.
Daten aus dem Vereinsleben nutzen wir zur Ehrung von Jubilaren, zu sonstigen Ehrungen, zur Organisation und Durchführung von Vereinsaktivitäten und zur Öffentlichkeitsarbeit. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten in eigenen Medien, im Internet, in sozialen Medien oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Print- oder Online-Medien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO oder Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a. DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer z.B. im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
5. Empfänger Ihrer Daten
Die Datensätze sind nur bei den Vorstandsmitgliedern vorhanden, die sie für ihre jeweilige Tätigkeit
benötigen. Im Kreis der Vereinsmitglieder werden einzelne Kontaktdaten nur weitergegeben, wenn
dies auf Grundlage des berechtigten Interesses erforderlich ist.
Sofern wir für bestimmte Vereinsaufgaben personenbezogene Daten an Dienstleister weitergeben (z.B. für den Versand von Festprogrammen etc.) verpflichten wir diese zur Verarbeitung der Daten nach unseren Vorgaben und zur Einhaltung umfassender, datenschutzrechtlicher Pflichten.
6. Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
7. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren Herkunft, Empfänger und den Verarbeitungszweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten und ggf. ein Recht auf die Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung dieser Daten, sofern diese nicht zur Erfüllung satzungsmäßiger oder gesetzlicher Verpflichtungen nötig sind. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0 / Fax: 0211/38424-10 / E-Mail:
Datenschutz
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Schützenverein Wadersloh-Geist e. V.
Von-Galen-Straße 15
59329 Wadersloh
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Vertretungsberechtigter Vorstand
Florian Rampelmann (Vorsitzender)
Kersten Drügemöller (stellvertretender Vorsitzender)
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Hermann Westermann (Kassierer)
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Florian Rampelmann
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Texte: Thomas Bertelt, Martin Neitemeier
Fotos: Martin Neitemeier, Wilhelm Konert, Privatbesitz, Quellenangabe
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Thomas Bertelt, Hubert Rassenhövel
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